Aufnahme in die WiR- Anträge

Wer wird aufgenommen?

  • Kinder der Klassenstufe 1
  • in den anderen Klassenstufen nur bei freier Kapazität

Bitte beantworten Sie folgende Fragen.
Sie helfen uns, angemessene Wege der Förderung für Ihr Kind zu finden.

Hinweis zum Aufnahmeverfahren in die Grundschule

Bitte reichen Sie den Aufnahmeantrag immer bis spätestens 30.04. des Vorjahres, in dem Ihr Kind eingeschult werden soll, ein.

Beachten Sie bitte, dass die Abgabe des Aufnahmeantrages keine Platzgarantie bedeutet. Da die Anzahl der Bewerber die zu vergebenden Plätze immer bei Weitem übersteigt, bitten wir Sie, sich zur Sicherheit für Ihr Kind auch an anderen Schulen um einen Aufnahmeplatz zu bewerben.  In einem Losverfahren wird entschieden, welche Eltern zum Aufnahmeverfahren eingeladen werden.

Kinder, deren Geschwister unsere Schule besuchen und Kinder aus dem Kindergarten der Werkstattschule „Schritt für Schritt“ werden bevorzugt aufgenommen. Die Erfahrung an unserer Schule zeigt, dass  erfolgreiches Lernen der Kinder nur möglich ist, wenn die Eltern unser Schulkonzept akzeptieren und zu einer engen Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen bereit sind. Aus diesem Grund haben wir uns für ein Aufnahmeverfahren entschieden. Dieses  Verfahren umfasst ein ausführliches Informationsgespräch über die Arbeitsweise unserer Schule und eine Hospitation im Unterricht. So haben Sie die Möglichkeit, die Schule und das Schulkonzept näher kennenzulernen und können für sich als Familie  prüfen, ob  unsere Schule für Ihr Kind geeignet ist.